Spitex-Organisationen 2015Die im Kanton Basel-Landschaft tätigen
Spitex-Organisationen erbrachten im Jahr 2015 fast 705 200
Leistungsstunden, wovon 88% für Betagte (65+) geleistet wurden. Im Schnitt
wurden 58 Stunden pro Klient verrechnet. Im Jahr 2015 waren
im Baselbiet 50 Spitex-Organisationen tätig. Diese beschäftigten insgesamt
übers Jahr 1887 Personen und generierten 65,7 Mio. Fr. Einnahmen. Die
Beschäftigten der Spitex-Organisationen arbeiteten oft Teilzeit: Der durchschnittliche
Beschäftigungsgrad lag bei 34%. 8990 Personen oder 3% der Baselbieter Wohnbevölkerung
bezogen 2015 Leistungen von den Spitex-Organisationen. Insgesamt wurden 705 196
Spitex-Stunden verrechnet, wobei 12% auf die unter 65-Jährigen, 23% auf die 65-
bis 79-Jährigen und 65% auf die Hochbetagten (80+) entfielen. Durchschnittlich 58 Stunden pro Klient verrechnetIm Jahr 2015 bezogen 6998 Personen pflegerische Leistungen gemäss KLV (Krankenpflege-Leistungsverordnung), 4343 Personen benötigten hauswirtschaftliche und sozialbetreuerische Leistungen und 762 Personen nahmen Leistungen der Akut- und Übergangspflege in Anspruch. Insgesamt ergibt dies 12 103 Klientinnen und Klienten inkl. Mehrfachzählung (d.h. eine Person, die mehrere Leistungen bezieht, wird mehrfach gezählt). Die Zahl der verrechneten Stunden pro Klient inkl. Mehrfachzählung lag im Jahr 2015 bei 58,3 und hat damit seit 2011 um 6,6 Stunden zugenommen. Mit zunehmendem Alter steigt die Zahl der verrechneten Stunden pro Klient an. So wurden im Jahr 2015 für einen unter 65-jährigen Klienten im Schnitt 34,3 Stunden fakturiert, ein Klient im Alter zwischen 65 und 79 Jahren beanspruchte durchschnittlich 46,6 Stunden und ein Klient im Alter von 80 Jahren und mehr benötigte Spitex-Leistungen im Umfang von 74,0 Stunden.
03.08.2016 ______________________________________________________________Methodische Anmerkung
Bei den Klienten und Leistungsstunden sind nur die pflegerischen Leistungen gemäss Art. 7 KLV (Krankenpflege-Leistungsverordnung), die Leistungen der Akut- und Übergangspflege (KLV-Pflege, welche nach einem Spitalaufenthalt für maximal 14 Tage ärztlich verordnet werden kann) sowie die hauswirtschaftlichen und sozialbetreuerischen Leistungen berücksichtigt. Weitere Spitex-Dienstleistungen wie beispielsweise pflegerische Leistungen, die nicht unter die Krankenpflege-Leistungsverordnung fallen, und Mahlzeitendienst wurden dagegen ausgeklammert. |
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